VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also dem Transport von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.

Es kommen also nicht nur Autofahrer mit dem Verkehrsrecht in Berührung, sondern alle Verkehrsteilnehmer. So gelten die Vorschriften im Verkehrsrecht ebenso für Fußgänger, Radfahrer und alle weiteren Beförderungsarten, die im Straßenverkehr zugelassen sind.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, wird schnell mit dem Verkehrsrecht konfrontiert. Die Regeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben, sind hier ebenso festgelegt wie die Sanktionen, die bei Verstößen verhängt werden.

Die im Verkehrsrecht definierten Rechtsnormen betreffen neben der Teilnahme am Verkehr auch die dazu notwendigen Voraussetzungen, wie den Erwerb einer Fahrerlaubnis, sowie die Verhaltensweisen bei einem Unfall.

In der Praxis wird das Verkehrsrecht oft in Verbindung mit straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Gesetzen angewendet.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Gewährleistung beim Autokauf und Leasing) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und versicherungsrechtliche Vorschriften).

Gerne vertrete ich Sie bei verkehrsrechtlichen Problemen.

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